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LEADER-REGION

​Die 21 beteiligten Gemeinden der LEADER-Region Traunviertler Alpenvorland liegen im Norden der beiden politischen Bezirke Steyr-Land und Kirchdorf. Mit einer Dichte von 118 Einwohnern pro km² stellt die Region den wesentlich stärker besiedelten Teil der Bezirke Kirchdorf und Steyr-Land dar. Die Region grenzt im Norden an den oberösterreichischen Zentralraum, im Osten an Niederösterreich, im Süden an die benachbarte LEADER-Region „Nationalpark Region Oö. Kalkalpen“ und im Westen an den Bezirk Gmunden. Die Region ist ein seit Jahrhunderten genutzter Wirtschaftsraum und hat eine dementsprechend geprägte, offene Kulturlandschaft. Der größte Teil der Flächen wird überwiegend ackerbaulich genutzt.

 

4 SCHWERPUNKTE DER STRATEGIE

VON DER IDEE ZUM PROJEKT

Von der LEADER-Region werden laufend Aufrufe zur Fördereinreichung eröffnet. Aktuelle Förderaufrufe sind unter NEUIGKEITEN zu finden. Grundlage für eine LEADER-Förderung ist, dass ein Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie  leistet. Die Projekteinreichung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA. Hier werden förderwerbende Personen aktiv vom LEADER-Management unterstützt. Nach vollständiger Einreichung wird das Projekt vom Projektauswahlgremium bewertet. 

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Nach erfolgreicher Projektauswahl durch das Projektauswahlgremium steht als nächstes die Antragstellung des Projektes bei der zuständigen Förderstelle beim Land OÖ an. Bei positiver Prüfung der eingelangten Unterlagen wird das Projekt durch offiziell bewilligt. Dabei wird auch offiziell ein maximales Förderbudget zugeteilt. Es kommen folgende Fördersätze zur Anwendung: 40 % Förderung für einkommensschaffende/wertschöpfende Vorhaben; 60 % Förderung für nicht direkt einkommensschaffende/wertschöpfende Vorhaben; 80 % Förderung für nicht-investive Vorhaben zu Querschnittsthemen wie Bildung, Jugend, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität

Jetzt beginnt die eigentliche Projektumsetzung. Maximal 3 Jahre haben die förderwerbende Personen nun Zeit, ihr Projekt umzusetzen. Sehr wichtig ist dabei die Einhaltung folgende Punkte, ansonsten kann es zu Kürzungen der Förderung kommen: Förderlogo nicht vergessen (siehe Publizitätsrichtlinien) und Projektänderungen im Vorfeld bekanntgeben.

Der Zahlungsantrag bei Projektabschluss bildet abgesehen von der tatsächlichen Auszahlung den letzten wichtigen Schritt. Hier werden alle Unterlagen geprüft und eine Gegenüberstellung der beantragten und tatsächlichen Kosten durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfung wird die Fördersumme ausbezahlt.

TIPP: LEADER-Kleinprojekte-Fonds für Projekte mit weniger als 5.000 EUR Gesamtkosten

Der Kleinprojekte-Fonds bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte Fördermöglichkeit und ist im Jahr 2024 mit

15.000 EUR dotiert. Dabei gilt: Kleinprojekte sind gemeinnützige Vorgaben, die Gesamtkosten in Höhe von 5.000 EUR nicht übersteigen. Gefördert werden max. 60 % der Gesamtkosten.

Alle Infos zum Kleinprojektefonds >>

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